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Arbeitszeitrecht

Das deutsche Arbeitszeitrecht ist in verschiedenen Rechtsquellen zu finden. Es ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung und Arbeitszeitgesetz. Ausserdem hat der Arbeitgeber mit dem Direktionssrecht, Betriebsrat und Personalrat oder Mitarbeitervertretung durch die Mitbestimmung, die EU durch die Arbeitszeitrichtlinien und die Rechtsprechung durch entsprechende Urteile zur Arbeitszeit ein Wörtchen mitzureden.

Das Arbeitszeitgesetz wurde 2004 novielliert, weil es der EU-Arbeitszeitrichtlinie widersprach. Zuvor galt das Arbeitszeitgesetz von 1994, davor die Arbeitszeitordnung, die noch auf die Rechtssetzung des Deutschen Reichs zurückging. Das Arbeitszeitgesetz setzt auf nationaler Ebene die EU-Vorgaben durch die Arbeitszeitrichtlinie im Arbeitszeitrecht um. Das Arbeitszeitgesetz selbst enthält häufig nur Vorgaben und Rahmenvorschriften, viele Fragen des Arbeitszeitrechts sind im einschlägigen Tarifvertrag, z.B. dem TVÖD oder TV-L im öffentlichen Dienst geregelt. Diese wiederum ermöglichen den betrieblichen Akteuren wie Betriebsrat / Arbeitgeber und Personalrat / Dienststellenleitung oder Mitarbeitervertretung / Dienstgeber betriebliche Regelungen zu schaffen. Alle diese Vorgaben sind bei der Gestaltung des Dienstplans oder Schichtplans zu beachten. Arbeitszeitrecht gilt nicht ohne Grund als kompliziert und spezielle Materie.

In den letzten Jahren hat es vor allem Streit um den Bereitschaftsdienst gegeben, dabei hat der EuGH mit drei Urteilen (SIMAP, Jäger und Pfeifer) dem Bereitschaftsdienst, der nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit gewertet wurde, Grenzen gesetzt. Nach Ansicht des EuGH war der Bereitschaftsdienst deswegen, weil der Arbeitgeber den Aufenthaltsort bestimmte, nach der Arbeitszeitrichtlinie und damit auch für das Arbeitszeitgesetz als Arbeitszeit anzusehen und musste daher bei der Ruhezeit beachtet werden. Die EU will zur Zeit die Arbeitszeitrichtlinie aus Arbeitnehmersicht verschlechtern und durch die Einführzung einer "inaktiven" Bereitschaftszeit eine Höchstarbeitszeit von 65 STunden pro Woche ermöglichen.

Mehr Informationen auf

>>> Arbeitszeitrichtlinie.de
>>> Arbeitszeitrichtlinie.com
>>> Bereitschaftszeit.com


Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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